Es sei den Bauherrschaften freigestellt, ob sie ein geneigtes oder ein flaches Dach erstellen wollen. Wohnhäuser mit Flach- oder Pultdächern würden am K.________weg in einer Entfernung von 45 m bis 70 m und der L.________strasse in einer Distanz von ca. 105 m zur Bauparzelle stehen. In der Stellungnahme vom 9. Januar 2015 ergänzt sie, es sei der Bauherrschaft freigestellt, ob sie einen Abbruch und Neubau oder eine Komplettsanierung vorsehe. Das Grundstück werde optimal ausgenützt, was ein zentraler Punkt (innere Verdichtung) der laufenden 33 Vgl. Beilagen 11 bis 15 zur Stellungahme der Gemeinde Worb vom 9. Januar 2015 in den Beschwerdeakten