Eine Überprüfung durch eine unabhängige Fachinstanz sei nicht nötig. In Bezug auf die nähere und weitere Umgebung hält sie fest, am H.________weg hätten die Wohnhäuser zwar Satteldächer. Dies sei auf das alte Baureglement zurückzuführen, das die Stellung der Bauten in der Regel parallel oder senkrecht zur Strasse verlangte. Weiter habe das alte Reglement geneigte Dächer mit naturfarbenen oder dunkel engobierten Ziegeln oder ähnlich wirkendem Material verlangt. Diese Vorschriften würden heute nicht mehr gelten. Es sei den Bauherrschaften freigestellt, ob sie ein geneigtes oder ein flaches Dach erstellen wollen.