Hauptmerkmal ist, dass die Gebäude entweder parallel oder senkrecht zum Hang stehen und mehrheitlich auf der Westseite grössere Grünräume vorherrschen. Schliesslich liegt das Vorhaben in keiner besonders sensiblen Umgebung. Es befindet sich weder in einer Strukturerhaltungszone nach Art. 42 ff. GBR noch in einem Ortsbildschutzgebiet nach Art. 57 GBR.34 Das nächste Baudenkmal liegt zudem in einer Entfernung 75 m von der Bauparzelle.35