sich das Attikageschoss besonders störend auf das Grundstück H.________weg 4 aus (Parzelle Nr. I.________ der Beschwerdeführenden 1 und 2). Es entstehe der Eindruck, dass das Gebäude in einer dreigeschossigen Wohnzone liege. Die bereits stark eingeschränkte Sicht würde durch das Vorhaben weiter reduziert. Hinzu komme ein grösserer Schattenwurf. Im Winter könne dies dazu führen, dass der H.________weg vereist bleibe. Auch wirke sich die Verschiebung des Attikageschosses negativ auf das Grundstück H.________weg 6 aus (Parzelle Nr. J.________ des Beschwerdeführers 3). Die Bergsicht von den Schlafzimmern aus werde durch die Rückversetzung massiv eingeschränkt.