6. Attikageschoss a) Die Beschwerdegegner planen den Bau eines zweistöckigen Gebäudes mit Attikageschoss und Flachdach. Das Attikageschoss wird auf der Süd-, West- und Nordseite mindestens 1.50 m von der Fassade zurückversetzt, auf der Ostseite schliesst es bündig an die darunterliegende Fassade an.