Die Aussteckung und Profilierung von Bauten und Anlagen auf dem Baugrundstück soll als Ergänzung der Projektpläne das Bauvorhaben veranschaulichen. Aus der Profilierung müssen die für das Erscheinungsbild wesentlichen Abmessungen im Gelände, nicht aber sämtliche Einzelheiten der geplanten Baute ersichtlich sein. Für 13 nähere Einzelheiten über das Bauvorhaben ist deshalb eine Einsichtnahme in die Akten notwendig.24