e) Vorliegend entspricht die geplante Garagenvorplatztiefe der Auflage der Vorinstanz und sie ist auch mit der Norm SN 640 050 für Grundstückzufahrten des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) kompatibel. Dass der Projektanpassung Hindernisse der Planung entgegenstehen oder die öffentliche Ordnung gefährdet ist, machen weder die Gemeinde noch die Beschwerdeführenden geltend. Solches ist hier auch nicht ersichtlich. Die Vergrösserung der Garagenvorplatztiefe auf 5.00 m verbunden mit der Verschiebung der Garage um 1.20 m zulasten der Balkonfläche und des Wohnzimmerfensters ist demzufolge zu bewilligen.