d) Die Beschwerdegegner haben ihr Projekt im Baubewilligungsverfahren nach der Publikation aufgrund der Einwände der Baubewilligungsbehörde und der Einsprecher mehrmals angepasst. Aktenkundig ist, dass die Beschwerdegegner am 19. und 26. August 2014 bei der Vorinstanz revidierte Pläne einreichten.15 Aus den Akten ergibt sich ebenso, dass die Vorinstanz die überarbeiteten Pläne mit Eingangsstempel vom 26. August 2014, die die Gemeinde mit Stempel vom 29. Oktober 2014 bewilligte, den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 3. September 2014 zur Stellungnahme zustellte.16 Im Grundrissplan "Erdgeschoss" im Massstab