Die fraglichen Veränderungen fallen beim vorliegenden Projekt, das 15.51 m lang und zwischen 9.60 und 10.52 m breit ist, nicht stark ins Gewicht. Die Praxis lässt denn auch regelmässig Änderungen zu, die sich auf das Erscheinungsbild der Baute auswirken, sofern der Gesamtcharakter des Vorhabens – wie hier – gewahrt bleibt.11 Ebenso handelt es sich bei der Anpassung der Aussentreppe und der Änderung des Aussenparkplatzes um sehr geringfügige Änderungen. Selbst zusammen mit der Verschiebung der Garage bleibt der Gesamtcharakter des Vorhabens gewahrt. Nicht relevant ist in diesem Zusammenhang die verbesserte Wärmedämmung. Wie dem Bericht des AUE vom 13. Mai 2015 zu entnehmen ist