Im Vergleich zum Vorprojekt wird das Garagentor um ca. 1.20 m von der Flucht der Hauptfassade nach innen verschoben. Dabei bleibt die nordöstliche Fassadenecke, wie dem Grundrissplan Erdgeschoss entnommen werden kann, bestehen. Die Verschiebung hat ferner zur Folge, dass sich der Garagenanbau verlängert und sich der Balkon um dieses Mass verkürzt. Die Verschiebung bewirkt ausserdem, dass das Wohnzimmerfenster in der Nordfassade schmaler wird. Ebenso wird die nordwestseitige Aussentreppe zum 8 VGE 2011/206 vom 4.5.2012, E. 2.3; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art.°32-32d N. 12 9 Vgl. Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 32-32d N. 12a mit Hinweisen