werden.8 Nach der Praxis ist ein Bauvorhaben in den Grundzügen verändert, wenn durch die Änderung ein Hauptmerkmal des ursprünglichen Bauvorhabens, wie die Erschliessung, der Standort, die äusseren Masse, die Geschosszahl, die Geschosseinteilung oder die Zweckbestimmung wesentlich verändert wird oder wenn eine Mehrzahl geringer Änderungen dem ursprünglichen Projekt eine veränderte Identität verleiht.9 Die Identität eines Vorhabens ist verändert, wenn sich die Änderung im Wesentlichen nicht mehr auf die ursprüngliche Baueingabe zu stützen vermag.10