Die Projektänderung bezweckt im Sinn der Verfahrensökonomie und der Verfahrensbeschleunigung ein neues Baubewilligungsverfahren zu vermeiden, wenn am ursprünglichen Projekt nur untergeordnete Änderungen vorgenommen werden.8 Nach der Praxis ist ein Bauvorhaben in den Grundzügen verändert, wenn durch die Änderung ein Hauptmerkmal des ursprünglichen Bauvorhabens, wie die Erschliessung, der Standort, die äusseren Masse, die Geschosszahl, die Geschosseinteilung oder die Zweckbestimmung wesentlich verändert wird oder wenn eine Mehrzahl geringer Änderungen dem ursprünglichen Projekt eine veränderte Identität verleiht.9