c) Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Instruktionsverfügungen vom 19. Juni 2015 und 21. Juli 2015 Gelegenheit, sich zu den Änderungen zu äussern. Weitere Dritte waren von den Änderungen nicht betroffen. In ihrer Stellungnahme vom 25. August 2015 machen die Beschwerdeführenden geltend, die zahlreichen Änderungen am Projekt würden den Rahmen einer Projektänderung sprengen. Insbesondere die Verschiebung der Garage zulasten des Balkons würde die äusseren Masse des Bauvorhabens betreffen. Damit werde ein Hauptmerkmal des Bauvorhabens geändert. Im Ergebnis führe die Verschiebung zu einer völligen Umgestaltung des nördlichen Gebäudeteils.