Relevant sind alle Änderungen gemäss der Projektänderung vom 2. Juli 2015, wobei in dieser Projektvariante die Anpassungen der Projektänderung vom 24. April 2015 auch enthalten sind. Verglichen mit dem ursprünglich bewilligten Projekt handelt es sich um folgende Anpassungen: - Vergrösserung der Garagenvorplatztiefe auf 5.00 m verbunden mit der Verschiebung der Garage um 1.20 m zulasten der Balkonfläche auf der Nord-Westseite - Verschmälern und verkürzen der nordwestseitigen Aussentreppe - Schaffung eines 0.50 cm breiten Grünstreifens zwischen dem ostseitig geplanten Parkplatz und dem H.________weg