Die Beschwerdegegner reichten in der Folge bezüglich der Aussentreppe und dem Besucherparkplatz auf der Ostseite eine zweite Projektänderung ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, zur zweiten Projektänderung Stellung zu nehmen und Schlussbemerklungen einzureichen. Davon machten sowohl die Gemeinde wie auch die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegner Gebrauch. Auf die Rechtsschriften, Eingaben und eingereichten Unterlagen sowie die Berichte des AUE wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und