5. Mit Verfügung vom 23. Juni 2015 erhielten die Beschwerdeführenden die Pläne der Projektänderung vom 4. März 2015 und die Unterlagen des aktualisierten Energienachweises. Das Rechtsamt wies in der gleichen Verfügung daraufhin, die Projektänderung vom 4. März 2015 bewirke, dass die Vortreppe im Aussenbereich 2.62 m in den grossen Grenzabstand rage und der ostseitig geplante Parkplatz 0.20 m an den H.________weg reiche. Die Beschwerdegegner reichten in der Folge bezüglich der Aussentreppe und dem Besucherparkplatz auf der Ostseite eine zweite Projektänderung ein.