3. In ihrer Stellungnahme vom 7. Januar 2015 teilen die Beschwerdegegner zusammen mit der Projektverfasserin mit, ihrer Ansicht nach sei das Projekt bewilligungsfähig. Die 3 Bauvorschriften seien in allen Punkten eingehalten. Damit beantragen sie sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Aus ihren Schlussbemerkungen vom 24. Juli 2015 ist zudem zu schliessen, dass sie die Bewilligung für das geändert Projekt beantragen. Auch die Vorinstanz schliesst in ihrer Stellungnahme vom 9. Januar 2015 auf Abweisung der Beschwerde. Sie hält in den Schlussbemerkungen vom 24. August 2015 an diesem Antrag fest.