Überdies erheben sie zahlreiche baupolizeiliche Rügen (Verschiebung des Attikageschosses, Gestaltung, Ausnützungsziffer, Grünflächenziffer, Gebäudehöhe, Strassen- und Grenzabstand). In den Schlussbemerkungen vom 25. August 2015 bringen sie schliesslich vor, die Änderungen am Vorhaben während des Beschwerdeverfahrens würden den Rahmen einer Projektänderung sprengen. Eventualiter beantragen sie deshalb, es sei der angefochtene Entscheid vom 6. November 2014 aufzuheben und das nachträglich geänderte Bauvorhaben zwecks Neupublikation und Neubeurteilung zurückzuweisen.