2. Gegen diesen Entscheid führen die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 8. Dezember 2014 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) gemeinsam Beschwerde. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 6. November 2014 und die Erteilung des Bauabschlags. Zusammengefasst rügen sie, die Vorinstanz habe ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, der Bauentscheid enthalte eine unzulässige Auflage und das Vorhaben sei mangelhaft profiliert worden. Überdies erheben sie zahlreiche baupolizeiliche Rügen (Verschiebung des Attikageschosses, Gestaltung, Ausnützungsziffer, Grünflächenziffer, Gebäudehöhe, Strassen- und Grenzabstand).