Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache und meldeten Rechtsverwahrung an. Die Beschwerdegegner überarbeiteten daraufhin das Projekt und reichten am 19. August und 26. August 2014 bei der Gemeinde geänderte Pläne und Unterlagen ein. Die Beschwerdeführenden erhielten Gelegenheit, sich zum geänderten Projekt zu äussern. Mit Gesamtbauentscheid vom 29. Oktober 2014 bewilligte die Gemeinde das Vorhaben. Im Gesamtbauentscheid vom 29. Oktober 2014 verweist die Gemeinde auf Projektpläne mit falschen Daten.