Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Angesichts der geringen Baukosten gemäss Projektänderungsgesuch von rund Fr. 10'000.00 ist auch die Bedeutung der Streitsache als unterdurchschnittlich einzustufen, die umstrittenen Rechtsfragen und die Schwierigkeit des Prozesses dagegen als durchschnittlich. Daher erscheint eine Ausschöpfung des Gebührenrahmens zu 35% und damit ein Honorar von Fr. 4'390.00 zuzüglich Auslagen von Fr. 35.00 und Mehrwertsteuern von Fr. 354.00, total Fr. 4'779.00, als angemessen.