g) Die umstrittene Loggia soll gemäss Projektänderungsgesuch auf der Südwestseite vollständig verglast werden. Auf der Südostseite der Loggia soll mit zwei verschiebbaren Glaselementen eine hälftige Schliessung der 3.20 m breiten Öffnung vorgenommen werden können. Die minimale Öffnung wäre somit 1.60 m breit. Da allerdings die Loggia auf der Südostseite insgesamt 4.77 m breit ist und im Eckbereich über einen gemauerten Teil mit einer Breite von 1.57 m verfügt, könnte mit zwei Glaselementen eine Schliessung von zwei Dritteln der Seite erreicht werden.