d) Nach den üblichen Regeln der Gesetzesauslegung ist eine Bestimmung in erster Linie nach ihrem Wortlaut auszulegen. Ist der Text nicht ganz klar und sind verschiedene Auslegungen möglich, so muss nach seiner wahren Tragweite gesucht werden unter Berücksichtigung aller Auslegungselemente, namentlich von Sinn und Zweck sowie der 3 Baureglement der Gemeinde Allmendingen vom 10.6.1994 mit Teilrevisionen vom 31.5.2007 und 26.5.2011 4 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) 5 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 5