5. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. Dezember 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheides vom 6. November 2014 und die Erteilung der Baubewilligung für die Projektänderung. Sie macht insbesondere geltend, gemäss Projektänderungsgesuch solle die Loggia auf der Südostseite lediglich zur Hälfte verglast 3 werden. Es handle sich daher um einen mindestens einseitig offenen Sitzplatz und nicht um an die Bruttogeschossfläche anrechenbaren Wohnraum.