Mit Entscheid vom 6. November 2014 erteilte die Gemeinde der Projektänderung ohne vorgängige Publikation den Bauabschlag und ordnete die Entfernung der Verglasungen an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an und wies auf die Möglichkeit hin, ein nachträgliches Baugesuch für eine einseitige Verglasung einzureichen.