Nachdem die Gemeinde der Beschwerdeführerin den Bauabschlag ohne vorgängige Publikation in Aussicht stellte, reicht die Beschwerdeführerin am 3. September 2014 eine Projektänderung ein. Diese sieht auf der Südwestseite der Loggia eine vollständige Schliessmöglichkeit mit vier Glaselementen und auf der Südostseite nur noch eine hälftige Schliessung mit zwei Glaselementen vor.