4. Die Beschwerdeführerin reichte – nachdem ihr eine Fristerstreckung gewährt worden war – am 16. Juli 2014 ein nachträgliches Baugesuch ein. Dieses sah eine Verglasung der ursprünglich offenen Südost- und Südwestseite der Loggia mittels je vier verschieb- und zusammenlegbaren Glaselementen vor. Nachdem die Gemeinde der Beschwerdeführerin den Bauabschlag ohne vorgängige Publikation in Aussicht stellte, reicht die Beschwerdeführerin am 3. September 2014 eine Projektänderung ein.