2. Anlässlich der Bauabnahme vom 27. Februar 2014 stellte die Baupolizeibehörde der Gemeinde Allmendingen fest, dass bei der als auf zwei Seiten offen bewilligten Loggia der Erdgeschosswohnung der Beschwerdeführerin ohne Bewilligung eine bewegliche Verglasung erstellt worden war (Parzelle Allmendingen Grundbuchblatt Nr. D.________).