1. Mit Gesamtentscheid vom 9. September 2011 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung für die Überbauung "C.________" in Allmendingen, bestehend aus sechs Mehrfamilienhäusern. Das Bauvorhaben schöpft die für das C.________-areal geltende Ausnützung, das heisst die maximal zulässige Bruttogeschossfläche von 6'600 m2, vollständig aus. Ein Teil der erstellten Gebäude verfügt über Loggien, das heisst vollständige einspringende bzw. sich innerhalb der Kubatur der Gebäude befindliche Balkone im Obergeschoss bzw. vollständig einspringende, gedeckte Sitzplätze im Erdgeschoss.