g) Zusammenfassend gehen die Rügen zum Bauabschlag und zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes über den Streitgegenstand hinaus, der mit der angefochtenen Abschreibungsverfügung geregelt wurde. Darauf kann nicht eingetreten werden. Aus gleichem Grund kann auch auf die Rüge zum Parkplatz bei der I.________- strasse / Kantonsstrasse nicht eingetreten werden. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden konnte. 3. Kosten