N. 15a 7 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) 8 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 50 N. 2; Art. 39 N. 1-2, 4 7 die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes entschieden werden muss (Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG). Die Gemeinde hätte zeitgleich mit der Abschreibungsverfügung auch eine Wiederherstellungsverfügung erlassen können, verpflichtet dazu war sie aber nicht, zumal es sich um zwei separate Verfügungen handelt.