2. Abschreibungsverfügung a) Der Beschwerdeführer rügt, dass er vor dem Erlass der Abschreibungsverfügung nicht angehört worden sei, was sein rechtliches Gehör verletze. Ausserdem seien in der Abschreibungsverfügung keine Anordnungen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verfügt worden. Die vom Beschwerdegegner erstellte Abgrenzung entspreche nicht der Vereinbarung mit der Gemeinde. Zudem rügt er eine mangelnde Verkehrssicherheit eines weiteren Parkplatzes bei der Einmündung der Strasse G.________ in die Kantonsstrasse.