b und c VRPG). Der Beschwerdeführer ist Eigentümer von mehreren Stockwerkeinheiten auf der Parzelle Nr. H.________, die gegenüber dem Bauvorhaben liegt, und insofern in seinen Interessen betroffen. c) Die Beschwerde wurde fristgerecht eingereicht. Bei fristgebundenen Eingaben müssen auch der Antrag und die Begründung innert der Frist eingereicht sein (Art. 33 Abs. 3 VRPG). Der Beschwerdeführer hat seinen Eventualantrag, die Abschreibungsverfügung sei nichtig zu erklären, in der Beschwerde in keiner Weise begründet. Die Beschwerde genügt insofern der Begründungspflicht nicht. In seiner