März 2015 eine Stellungnahme ein. Die Gemeinde beantragt die Abweisung der Beschwerde. Die übrigen Beteiligten halten an ihren Anträgen fest. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen