4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdegegner stellt mit Beschwerdeantwort vom 8. Januar 2015 folgende Rechtsbegehren: 1. «Die Beschwerde von A.________ betreffend die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei abzuweisen. 2. Soweit A.________ weitergehende Rügen vorbringt, sei darauf nicht einzutreten. Eventualiter seien die weitergehenden Rügen abzuweisen.»