3. Am 6. Dezember 2014 reichte der Beschwerdeführer gegen die Abschreibungsverfügung Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren:  «Die angefochtene Abschreibungsverfügung sei aufzuheben, eventuell nichtig zu erklären.  Das Baugesuch Nr. 1623/2014 von Herrn C.________ sei abzuweisen.  Es sei vom dafür zuständigen Amt eine Expertise über die Sicherheit der geplanten Einfahrt der Strasse G.________ in die Kantonsstrasse anzuordnen.»