1. Der Beschwerdegegner begann bei seiner Liegenschaft auf Parzelle Gsteig Gbbl. Nr. E.________ weitere Parkplätze zu erstellen. Das Grundstück liegt in der Gewerbe- / Wohnzone GW3. Nachdem die Gemeinde Kenntnis der unbewilligten Bauarbeiten erhalten hatte, verfügte sie die Baueinstellung. Am 24. April 2014 reichte der Beschwerdegegner ein nachträgliches Baugesuch ein für die Erweiterung des südseitigen Parkplatzes von sieben 2