15Verordnung vom 17. Mai 2006 über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung; PKV; BSG 168.811). 16 Kantonales Anwaltsgesetz vom 28. März 2006 (KAG; BSG 168.11). 17 Siehe Unternehmens-Identifikationsnummer-Register, einsehbar unter: https://www.uid.admin.ch. 18 VGE 2013/137 vom 26. Mai 2014, E. 6. 11 Die Beschwerdeführenden machen zwar geltend, es seien ihnen "für die eingeholte Rechtsberatung" Parteikosten entstanden. Sie waren jedoch im Verfahren vor der BVE nicht von einem berufsmässigen Parteivertreter repräsentiert und haben daher keinen Anspruch auf Ersatz von Parteikosten (Art. 104 Abs. 1 VRPG).