Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand aufgrund des eingeschränkten Streitgegenstands als eher unterdurchschnittlich zu werten; dasselbe gilt angesichts der Überschaubarkeit der umstrittenen Rechtsfragen für die Schwierigkeit des Prozesses. Auch wenn die Bedeutung der Streitsache bei projektierten Baukosten gemäss Baugesuch von über Fr. 16 Mio als erheblich eingestuft werden muss, sprengen die geltend gemachten Parteikosten angesichts der bescheidenen Komplexität der Streitsache den Rahmen des Angemessenen. Ein Honorar von Fr. 3'500.– erscheint angemessen.