Die minimale Breite von 5 Metern ist nach Angaben der Beschwerdegegnerin bei dieser (unregelmässig geformten) Spielfläche eingehalten. Mit der Projektänderung wird für diesen Spielplatz lediglich die seitliche Ausdehnung der Spielfläche reduziert, damit diese nicht vor dem östlichen Teil der Nordfassade, hinter dem sich bewohnte Räume befinden, zu liegen kommt und zu dieser einen seitlichen Abstand von 3 Metern einhält.