unter die Fassadenfronten der Häuser A und C. Werde der Abstand eingehalten, reduziere sich die Spielfläche um 72 m2 auf 154 m2. Mit der Projektänderung soll nun diese Spielfläche – zulasten des erwähnten Aufenthaltsbereichs, dessen Fläche sich von 335.60 m2 auf 136 m2 verringert – vergrössert werden, so dass auch unter Einhaltung der Abstandsstreifen von 3 Metern gegenüber Hauptfassaden eine Fläche von 260 m2 erreicht wird.