c) Das ursprüngliche Projekt gemäss Baugesuch vom 20. November 2012 (Gesuchsformular datiert vom 5. Dezember 2012, Plan Umgebungsgestaltung/Bepflanzung mit Eingangsstempel vom 11. Juli 2013) sah zwei Spielplätze vor: Einen an den Aufenthaltsbereich im Innenbereich der Gebäude A, B und C angrenzenden Spielplatz, dessen Fläche mit 226 m2 angegeben war, und einen weiteren Spielplatz nördlich von Gebäude C, dessen Fläche mit 164 m2 beziffert war. Die Beschwerdegegnerin anerkennt in ihrer Beschwerdeantwort, dass für den ersteren Spielplatz der zur Wahrung der Privatsphäre erforderliche Streifen von 3 Meter gemäss