Das Regierungsstatthalteramt gab der Stadt Biel Gelegenheit zur Stellungnahme, welche diese am 8. September 2014 einreichte. Die Stadt Biel hielt an der Überwälzung der fraglichen Kosten an die Baugesuchstellerin fest, weil die Änderung der Überbauungsordnung einzig bezweckt habe, der Bauherrschaft die Realisierung des Projekts zu ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage finde sich im kommunalen Gebührenreglement. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 30. September 2014 gab die Vorinstanz den Beteiligten u.a. Kenntnis von dieser Stellungnahme und lud die Beschwerdegegnerin ein, sich dazu zu äussern. Gleichzeitig wurde in Aussicht gestellt, dass danach der Bauentscheid erfolge.