betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 30. Oktober 2014 (bbew 50/2013; Wohnüberbauung mit zwei Einstellhallen) 2 I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 20. November 2012 bei der Gemeinde Biel/Bienne ein Baugesuch ein für eine Wohnüberbauung mit 73 Wohnungen und zwei Einstellhallen auf den Parzellen Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. X und Y. Die Parzellen liegen in der Bauzone 3 bzw. Bauzone 4 mit annähernd geschlossener Bauweise. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.