GebV12). Die Kosten der OLK (Fr. 500.- gemäss Rechnung vom 2. Februar 2015) werden gestützt auf Art. 11 GebV zusätzlich erhoben. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit insgesamt Fr. 2'900.-. Sie werden dem Beschwerdeführer 1 sowie den Beschwerdeführenden 2 und 3 je zur Hälfte auferlegt.