Aus den Berichten der OLK folgt also, dass die Baugruppe zwar durch früher bewilligte bauliche Eingriffe entwertet wurde, dass aber das hier zu beurteilende Bauvorhaben nicht zur weiteren Entwertung beiträgt, sondern im Gegenteil zu einer – soweit noch möglich – guten Gesamtwirkung beiträgt. Das Bauvorhaben steht somit im Einklang mit den Festlegungen der Stadt Langenthal zur Quartiererhaltung, gerade weil seine Formensprache und Farbgebung einheitlich und zeitgemäss ist. Somit ergibt sich, dass die entsprechenden Rügen der Beschwerdeführenden abzuweisen sind. 4. Waldabstand