Eine weitergehende Anpassung ist unnötig. Schliesslich entspricht es der Praxis der Vorinstanz, im Gebiet Moosrain, nicht nur Chaletbauten der Kriegs- und Nachkriegsjahre zuzulassen, sondern auch zeitgemässe und architektonisch moderne Bauten. g) Der Bericht der OLK vom 2. Februar 2015 steht auch nicht im Widerspruch zu den früheren OLK-Berichten. Zwar hat die OLK bereits in ihrem Bericht vom 29. Oktober 2001 12