f) Diese Beurteilung durch die OLK stützt somit den Entscheid der Vorinstanz vollumfänglich. Es ist gerade die eindeutig moderne Gestaltung des Baukörpers, die zu seiner guten Einordnung in den Bestand beiträgt. Die Übernahme einiger wesentlicher Strukturmerkmale genügt; die Übernahme sämtlicher untergeordneter Strukturelemente oder sogar Stilzitate sind unerwünscht. Insbesondere ist ein eigentliches Sockelgeschoss nicht zwingend: Die BPK hat dargelegt, dass beim Wohnhaus der "monolithische Gedanke" im Vordergrund steht. Die Architektur soll wie aus einem Guss wirken: Sie hat deshalb klar definierte Umrisse ohne Vorsprünge und ist mit einer einheitlichen "modernen" Farbe überzogen.