Vor diesem Hintergrund ist die Bemerkung in VGE 2012.56 zu lesen: "Im Übrigen kann zumindest eine "Sockelwirkung" gegebenenfalls auch noch mit der noch nicht bewilligten Fassadengestaltung erzeugt werden". Die Frage kann einzig noch sein, ob allenfalls mit der Verkleidung - durch einen Struktur- oder Farbwechsel - ein Sockel bzw. eine Geschossteilung angedeutet werden soll. 10