Dadurch bleibe der die Siedlung auszeichnende, durchgrünte Charakter erhalten. Auch hat der Augenschein im vorausgehenden Beschwerdeverfahren gezeigt, dass die bestehenden Autounterstände und Garagen durchwegs Flachdächer oder flache Pultdächer aufweisen.9 Vor diesem Hintergrund kam die Vorinstanz zu Recht zum Schluss, 8 Akten BDE 110/10/167, p 54 9 Akten BDE 110/10/167 p 92, 96, 97und 98 8